[box type=“note“]… zum Heilpraktiker oder nicht?[/box]
Liebe Leser, eine provokante Frage, nicht wahr?
Die Internetenzyklopädie Wikipedia nennt folgende Definition des Begriffs „Scharlatan“:“Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die fälschlicherweise vorgibt, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen.“
Kann man dieser Definition glauben, dann gibt es Personen, die den Begriff bedienen in jedem Beruf. Eben auch bei Ärzten und Heilpraktikern.
Nur wären das dann Scharlatane, die schon einmal vor dem Gesetzgeber eine offizielle Prüfung abgelegt und bestanden haben.
Ist man dann noch ein Scharlatan?
Ich meine ja! Immer dann, wenn Vertreter des Heilpraktikerberufes vorgeben, etwas heilen zu können, würde ich sie als unehrlichen Vertreter unseres Berufsstandes bezeichnen. Denn heilen im eigentlichen Sinne kann nur das innere Heilsystem jedes einzelnen Menschen. Auch der Arzt heilt nicht.
Vertreter der Heilberufe beraten, unterstützen und greifen ein. Aber sie HEILEN nicht!
Aufklärung ist notwendig.
Liebe Leser, gerade in den östlichen Gebieten Deutschlands gab es den Heilpraktikerberuf 40 Jahre lang nur noch sehr vereinzelt.
Viele Menschen, die sich gerne der Naturheilkunde zuwenden würden, scheuen sich zum Heilpraktiker zu gehen. Weil sie nicht wissen, was dieser Beruf kann und was Heilpraktikerinnen /Heilpraktiker vor dem Gesetzgeber leisten dürfen.
Wichtig ist immer wieder zu betonen, dass die Heilpraktikerausbildung nicht so geregelt ist, wie die universitäre Medizinerausbildung.
Jedoch ist sie auch nicht von Geldgebern der Pharmaindustrie abhängig und somit frei.
Heilpraktiker haben zu mehr als 80% Abitur. Viele kommen aus medizinischen Berufen. Interessant ist für Sie vielleicht, dass auch Vertreter der tierärztlichen Zunft sich zum Heilpraktiker ausbilden lassen.
Ärzte können kein Heilpraktiker werden, da sie die Zulassung zum Heilberuf /die ärztliche Approbation bereits haben. Will ein Arzt sich Heilpraktiker nennen, muß er die Approbation zurückgeben.
Somit ist auch das Gerücht unter einigen Patienten: „Mein Heilpraktiker ist auch Arzt“ hinfällig.
Die Prüfung der Heilpraktiker wird 2x jährlich in allen Bundesländern abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Prüfer ist der zuständige Amtsarzt, also ein zugelassener Arzt und eine Gruppe von Vertretern der Heilpraktiker.
Die Schulmedizin selbst läßt also offiziell die Heilpraktiker zu.
Somit steht der Heilpraktikerberuf als vollständig selbständiger Heilberuf neben dem des Arztes.
Heilpraktiker unterliegen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht und dürfen z.B. Krankheiten welche unter Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes fallen, nicht behandeln.
Das bedeutet, liebe Leser, dass ein Heilpraktiker sehr wohl in der Lage ist, eine Krankheit zu diagnostizieren, die er selbst nicht behandeln darf. Dazu ist er verpflichtet, denn er muss diese Patienten an einen zuständigen Arzt überweisen.
Ansonsten hat ihr Heilpraktiker völlige Therapiefreiheit.
Und genau das schätzen die Patienten am Heilpraktiker: man hat Zeit, man hört zu, man sucht nach den eigentlichen Ursachen der jeweiligen Erkrankung und der Patient fühlt sich als Mensch für voll genommen.
Also , liebe Patientinnen, liebe Patienten- der Heilpraktiker ist ein Beruf der auch Ihrer Gesundheit sehr dienlich sein kann!